Willkommen auf der Seite des ehemaligen Tauch- und Freizeitzentrum Hallstättersee
                                    Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Justizministerium 2
Der neue Eigentümer klagt mich danach auf Räumung, weil ich von meinem Recht der Mietminderung – im Vertrag auch so festgelegt  -  auf Anraten meines Rechtsanwalts Gebrauch gemacht und die Miete reduziert habe. Die urteilende Richterin ist die gleiche, nämlich Mag. Susanne Lichtenegger,  die bereits in der o.a. Causa entschieden hat. Sie macht ihr Urteil in diesem Verfahren vom Urteil in der o.a. Causa abhängig, was eine Befangenheit bedeutet, denn sie kann sich ja wohl schlecht gegen ihr eigenes Urteil entscheiden. Sie hat 2 vollkommen unterschiedliche Verfahren in dem ich einerseits der Kläger und andererseits der Beklagte bin in einem geführt und ihre Entscheidung im 2. Verfahren vom Urteil im 1. Abhängig gemacht! Es tut mir leid aber dies ist für mich vollkommen unverständlich, da es gar nicht möglich ist hier ein faires Urteil, ohne Voreingenommenheit zu fällen. Obwohl das Bezirksgericht nur bis zu einem Streitwert von 5000€ zuständig ist und es sich bei mir um über 200.000€ handelt, wird das BG Bad Ischl mit der Angelegenheit betraut, da die Liegenschaft in diesem Gerichtsbezirk liegt. Frau Mag. Lichtenegger legte einen Vertrag - im Nachhinein - zu meinen Ungunsten aus und benutzt zur Urteilsbegründung den von Dr. Waldhör absichtlich und im Auftrag der Gegenseite zu
meinen Ungunsten verfassten Optionsvertrag, um damit meinen Willen zu bekunden. Wieder ein Fall von Begünstigung! Auch dass der Eigentümer den Bestandsvertrag nicht vergebührt und die Investitionen als Geld-Werte Vorteil nicht versteuert hat interessieren die Richterin nicht. Steuerhinterziehung ist anscheinend kein Problem für sie. Sämtliche nachfolgenden Instanzen beziehen sich nun auf dieses absichtliche Fehlurteil und ich habe dadurch überhaupt nicht die Möglichkeit,  zu meinem Recht zu kommen. Das Berufungsgericht LG Wels  war der Meinung, dass die Ansprüche verjährt wären und beschäftigt sich überhaupt nicht mit den berechtigten Einwendungen meines Rechtsanwalts Dr. Mair, wogegen der OGH  urteilt, dass diese nicht verjährt jedoch meine Ansprüche nicht nachgewiesen sind. Es ist wie die Katze die sich in den Schwanz beißt. Die Gründe weshalb ich diese nicht nachweisen konnte, habe ich bereits eingangs geschildert.
Dr. Kurt Waldhör hat dann nicht nur mich, sondern auch meine Frau auf Zahlung seiner Honorarforderungen geklagt. LG Wels Aktenzeichen 26 Cg66/09y. Meine Frau ist bei mir geringfügig angestellt und ich bin  Einzelunternehmer. Trotzdem ist sie die Erstbeklagte und ich nur Zweitbeklagter Es wäre das Gleiche als ob eine Sprechstundenhilfe – nur weil sie die Frau des Zahnarztes ist – haftbar gemacht wird, wenn einem Patienten die Plombe aus dem Mund fällt.